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   LSG Saarland, 26.01.2006 - L 1 RA 16/04   

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https://dejure.org/2006,19876
LSG Saarland, 26.01.2006 - L 1 RA 16/04 (https://dejure.org/2006,19876)
LSG Saarland, Entscheidung vom 26.01.2006 - L 1 RA 16/04 (https://dejure.org/2006,19876)
LSG Saarland, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - L 1 RA 16/04 (https://dejure.org/2006,19876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - überzahlte Rente nach Tod des Versicherten - Rückforderung - Rücküberweisungsanspruch gegenüber dem Geldinstitut - Abtretung von Rentenansprüchen - Vertrauensschutz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rücküberweisung zu Unrecht erbrachte Sozialleistungen nach Tod des Versicherten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung -

    Auszug aus LSG Saarland, 26.01.2006 - L 1 RA 16/04
    Hierbei ist nur der allgemeine rechtsstaatliche (verfassungsverwaltungsrechtlich) gebotene Vertauensschutz (Rechtsgedanke aus § 45 Abs. 2 SGB X) zu beachten (BSG, Urteil v. 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R).

    Zudem wäre ein Verwaltungsakt, durch welche die Beklagte (Stamm-)Rechte auf Alters- und Witwenrente (oder die Einzelansprüche hieraus), die kraft Gesetzes ausschließlich dem Versicherten bzw. der Witwe zustehen, einem Dritten (hier: der Klägerin) zuerkennen würde, nichtig iSv § 40 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und Abs. 1 SGB X (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R).

    Der allgemeine Vertrauensschutz wird dabei in erster Linie durch die Grundsätze von Treu und Glauben gewahrt (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R).

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Saarland, 26.01.2006 - L 1 RA 16/04
    Ein Rückzahlungsanspruch nach § 118 Abs. 4 SGB VI gegen den Empfänger besteht nach ständiger Rechtsprechung zwar nur dann, wenn ein vorrangiger Erstattungsanspruch gegen das Geldinstitut aus § 118 Abs. 3 SGB VI nicht gegeben ist (BSG, Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 2/94 R; Urteil vom 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R; Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R

    Erstattung überzahler Geldleistung durch Dritten nach Tod des Berechtigten -

    Auszug aus LSG Saarland, 26.01.2006 - L 1 RA 16/04
    Ein Rückzahlungsanspruch nach § 118 Abs. 4 SGB VI gegen den Empfänger besteht nach ständiger Rechtsprechung zwar nur dann, wenn ein vorrangiger Erstattungsanspruch gegen das Geldinstitut aus § 118 Abs. 3 SGB VI nicht gegeben ist (BSG, Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 2/94 R; Urteil vom 08.06.2004 - B 4 RA 42/03 R; Urteil vom 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R

    Rückforderung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Saarland, 26.01.2006 - L 1 RA 16/04
    Die Abtretungserklärung vom 02.04.2001, die sich ausschließlich auf die Versichertenrente bezog, steht dem nicht entgegen, da ein Rentenanspruch kraft Gesetzes mit dem Tod des Versicherten endet, ohne dass es eines Entziehungsbescheides bedarf (§ 102 Abs. 5 SGB VI; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 11.12.2002 - B 5 RJ 42/01 R).
  • SG Osnabrück, 16.02.2007 - S 11 RJ 346/03
    Denn die besagte Neuregelung ist ohne Übergangsregelung in Kraft getreten, so dass diese im Hinblick auf § 300 Abs. 1 SGB VI im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs durch Bescheid vom 25. Juni 2003 anzuwenden war (so auch Landessozialgericht - LSG - für das Saarland, Urteil vom 26. Januar 2006 - L 1 RA 16/04).
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